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Zielland: Belgien. Eine Schweizer notarielle Urkunde ist im Ausland nicht automatisch verwendbar — sie braucht die richtige Beglaubigungskette, und die falsche Kette ist der häufigste Grund für eine Ablehnung am Schalter. Hier steht, was für dieses Land gilt und was es kostet.
Schritt 1: die notarielle Urkunde
Unabhängig vom Zielland muss zuerst etwas nach Schweizer Recht bestehen: eine beglaubigte Kopie, eine beglaubigte Unterschrift, eine Vollmacht, eine öffentliche Urkunde. Ein patentierter Schweizer Notar erstellt sie. Beglaubigte Kopien laufen vollständig remote; Unterschriften reisen per Post mit einem Identitätsanruf.
Schritt 2: die Apostille
Dieses Land ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Also weder Botschaft noch Konsulat: Die Staatskanzlei des Kantons, in dem der Notar tätig ist, setzt eine einzige Apostille, und das Dokument wird dort anerkannt. Ein Schritt, eine Gebühr, keine Warteschlange vor einer Vertretung.
Schritt 3: die Zustellung
Scan per E-Mail sobald das Dossier vollständig ist, danach Schweizer Einschreiben standardmässig inbegriffen. Direktversand an eine Adresse in diesem Land? DHL Europa für CHF 90, DHL weltweit für CHF 140, Tür-zu-Tür verfolgbar.
Haager Apostille-Übereinkommen — nur Apostille, kein konsularischer Schritt.
Ab CHF 70Bestellung in 2 Minuten — 8,1 % Schweizer MWST wird beim Bezahlen ergänzt.
Online bestellen →Häufige Fragen
Wie lange dauert die ganze Kette?
Die notarielle Urkunde selbst dauert 1–2 Arbeitstage bei einer beglaubigten Kopie, bzw. 1–2 Tage ab Eingang Ihres Couverts bei einer Unterschrift. Die Apostille kommt je nach Kanton mit einigen Arbeitstagen dazu. Ein konsularischer Weg dauert länger, weil die Vertretung ihr eigenes Tempo bestimmt. Wir nennen die realistische Gesamtdauer vor der Bestellung, nicht danach.
Muss das Dokument übersetzt werden?
Häufig ja, und der Zeitpunkt zählt: Viele Behörden wollen die Übersetzung selbst beglaubigt, manche wollen die Apostille auf der Übersetzung statt auf dem Original. Nennen Sie uns bei der Bestellung die empfangende Behörde — die richtige Reihenfolge auf Anhieb erspart einen kompletten Umlauf.
Können Sie direkt an die ausländische Behörde senden?
Ja. Geben Sie beim Bezahlen die Empfängeradresse an, dann versenden wir per verfolgbarem Kurier dorthin statt zu Ihnen. Viele lassen es sich dennoch zuerst selbst zustellen, um die Angaben zu prüfen: Ein abgelehntes Dokument scheitert meist an der Schreibweise eines Namens, nicht am notariellen Teil.
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