MySwissNotary Ausland Schweizer notarielle Dokumente für die Vereinigten Arabischen Emirate

🌍 Vereinigte Arabische Emirate · Konsularische Legalisation

Schweizer notarielle Dokumente für die Vereinigten Arabischen Emirate

Zielland: Vereinigte Arabische Emirate. Eine Schweizer notarielle Urkunde ist im Ausland nicht automatisch verwendbar — sie braucht die richtige Beglaubigungskette, und die falsche Kette ist der häufigste Grund für eine Ablehnung am Schalter. Hier steht, was für dieses Land gilt und was es kostet.

Schritt 1: die notarielle Urkunde

Unabhängig vom Zielland muss zuerst etwas nach Schweizer Recht bestehen: eine beglaubigte Kopie, eine beglaubigte Unterschrift, eine Vollmacht, eine öffentliche Urkunde. Ein patentierter Schweizer Notar erstellt sie. Beglaubigte Kopien laufen vollständig remote; Unterschriften reisen per Post mit einem Identitätsanruf.

Schritt 2: die konsularische Legalisation

Dieses Land ist nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, die Apostille genügt also nicht. Die Kette ist länger: kantonale Staatskanzlei, dann Bundeskanzlei in Bern, dann Botschaft oder Konsulat des Landes in der Schweiz. Wir gehen alle drei Etappen — rechnen Sie mit mehr Zeit und höheren Kosten als beim Apostille-Weg.

Schritt 3: die Zustellung

Scan per E-Mail sobald das Dossier vollständig ist, danach Schweizer Einschreiben standardmässig inbegriffen. Direktversand an eine Adresse in diesem Land? DHL Europa für CHF 90, DHL weltweit für CHF 140, Tür-zu-Tür verfolgbar.

Ausserhalb des Haager Übereinkommens — vollständige konsularische Legalisation nötig.

Ab CHF 70Bestellung in 2 Minuten — 8,1 % Schweizer MWST wird beim Bezahlen ergänzt.
Online bestellen →

Häufige Fragen

Wie lange dauert die ganze Kette?
Die notarielle Urkunde selbst dauert 1–2 Arbeitstage bei einer beglaubigten Kopie, bzw. 1–2 Tage ab Eingang Ihres Couverts bei einer Unterschrift. Die Apostille kommt je nach Kanton mit einigen Arbeitstagen dazu. Ein konsularischer Weg dauert länger, weil die Vertretung ihr eigenes Tempo bestimmt. Wir nennen die realistische Gesamtdauer vor der Bestellung, nicht danach.
Muss das Dokument übersetzt werden?
Häufig ja, und der Zeitpunkt zählt: Viele Behörden wollen die Übersetzung selbst beglaubigt, manche wollen die Apostille auf der Übersetzung statt auf dem Original. Nennen Sie uns bei der Bestellung die empfangende Behörde — die richtige Reihenfolge auf Anhieb erspart einen kompletten Umlauf.
Können Sie direkt an die ausländische Behörde senden?
Ja. Geben Sie beim Bezahlen die Empfängeradresse an, dann versenden wir per verfolgbarem Kurier dorthin statt zu Ihnen. Viele lassen es sich dennoch zuerst selbst zustellen, um die Angaben zu prüfen: Ein abgelehntes Dokument scheitert meist an der Schreibweise eines Namens, nicht am notariellen Teil.

Dokumente für andere Länder

FrankreichDeutschlandItalienSpanienPortugalVereinigtes KönigreichUSAKanadaBrasilienTürkeiRussland