Eine Vollmacht lässt jemanden in Ihrem Namen handeln — verkaufen, unterschreiben, einziehen, vertreten. Ihre Kraft beruht auf einem einzigen Punkt: einer Unterschrift, die niemand bestreiten kann.
Die Spezialvollmacht deckt einen definierten Akt (diese Wohnung verkaufen, dieses Konto eröffnen) und wird von den meisten Behörden bevorzugt; die Generalvollmacht delegiert breit und verdient Vorsicht. Für beide liefern wir saubere Standardtexte.
Ausländische Register und Banken akzeptieren eine Vollmacht, weil ein Schweizer Notar Ihre Unterschrift darauf beglaubigt hat. Diese Beglaubigung läuft jetzt auf dem Korrespondenzweg: Senden Sie die unterschriebene Vollmacht mit unterschriebener Ausweiskopie, der Notar ruft an, prüft die Identität und nimmt die Anerkennung entgegen — kein Termin.
Apostille (Haager Staaten) oder konsularische Beglaubigung in derselben Bestellung ergänzen; verlangt das Zielland eine Übersetzung, kann die beglaubigte Übersetzung ebenfalls zertifiziert und apostilliert werden.
Eine Vollmacht lebt bis zum Widerruf. Kopie behalten, Inhaber notieren, nach erfüllter Mission schriftlich widerrufen — den Widerruf beglaubigen wir auf demselben Weg.