📖 Ratgeber

Die Vollmacht: Schweiz & Ausland

Eine Vollmacht lässt jemanden in Ihrem Namen handeln — verkaufen, unterschreiben, einziehen, vertreten. Ihre Kraft beruht auf einem einzigen Punkt: einer Unterschrift, die niemand bestreiten kann.

Generell oder speziell

Die Spezialvollmacht deckt einen definierten Akt (diese Wohnung verkaufen, dieses Konto eröffnen) und wird von den meisten Behörden bevorzugt; die Generalvollmacht delegiert breit und verdient Vorsicht. Für beide liefern wir saubere Standardtexte.

Die beglaubigte Unterschrift ist der Motor

Ausländische Register, Banken und Gerichte akzeptieren eine Vollmacht, weil ein Schweizer Notar Ihre Unterschrift darauf beglaubigt hat. Diese Beglaubigung verlangt einen kurzen Termin — den wir organisieren und vorbereiten.

Verwendung im Ausland

Apostille (Haager Staaten) oder konsularische Beglaubigung in derselben Bestellung ergänzen; verlangt das Zielland eine Übersetzung, kann die beglaubigte Übersetzung ebenfalls zertifiziert und apostilliert werden.

Klug widerrufen

Eine Vollmacht lebt bis zum Widerruf. Kopie behalten, Inhaber notieren, nach erfüllter Mission schriftlich widerrufen — den Widerruf beglaubigen wir auf demselben Weg.

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